Ausgangslage

Die Erfahrungen des letzten Weltkrieges haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes dazu veranlasst, das Recht auf Religionsunterricht in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes zu schreiben. Die Bedeutung dieses Rechts ergibt sich aus der Stellung in unserer Verfassung: Bereits in Artikel 7 – lange bevor die Grundrechte der Versammlungsfreiheit oder des Eigentums angesprochen werden -  garantiert das Grundgesetz das Recht der Eltern, über die Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht zu bestimmen. Da dieses Grundrecht ins Leere liefe, wenn es keinen Religionsunterricht gäbe, bestimmt Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes, dass Religion an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach ist. Allerdings wird dieses Recht den Berlinerinnen und Berliner vorenthalten: Anders als in fast allen anderen Bundesländern – einschließlich der neuen Bundesländer -  ist Religion in Berlin kein ordentliches Unterrichtsfach. Grund dafür ist die sog. “Bremer Klausel” (Grundgesetz, Artikel 141). Diese Bestimmung sollte ursprünglich nur den überkonfessionellen Bibelunterricht im Land Bremen schützen. Aufgrund eines juristischen Zufalls gilt diese Klausel auch für Berlin und setzt den im Grundgesetz in Artikel 7, Absatz 3 fixierten Rechtsgrundsatz „Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach“ für das Land Berlin außer Kraft.

Das Abgeordnetenhaus hat im Jahr 2006 Ethik zu einem einheitlichen staatlichen Zwangsfach an den Berliner Oberschulen gemacht. Die lange geforderte freie Wahl zwischen Religion und einem anderen Wertefach wurde gegen die Empfehlung des damaligen Schulsenators Böger (SPD) abgelehnt. Wir treten dafür ein, dass auch Religion ein ordentliches Lehrfach an den Schulen wird, und zwar im Rahmen einer Fächergruppe Ethik/Religion. Ein entsprechender Modellversuch lief in Berlin schon über 15 Jahre mit großem Erfolg.

Zurzeit sieht es in Berlin so aus: Ethik ist in der Oberschule ab Klasse 7 Pflicht. Das Fach wird jedoch nur jahrgangsweise eingeführt. Jeweils in einer siebenten Klasse kommt das Fach auf den Lehrplan, ältere Kinder sind davon nicht mehr betroffen. Religion kann freiwillig noch zusätzlich belegt werden. Was unterrichtet wird, ist allein Sache der Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften. Der Staat hat anders als in den Bundesländern, in denen Religion ordentliches Lehrfach ist, keinen Einfluss auf die im Religionsunterricht vermittelten Inhalte.

Wer jedoch den Stundenplan eines Siebtklässlers einmal studiert hat, der weiß, dass das weitgehend nur Theorie ist. Der Religionsunterricht wird zwangsläufig in die Nachmittagsstunden verlegt. Gerade deshalb, weil zum Teil ähnliche Inhalte gewählt werden, wählen viele Kinder daher Religion nicht mehr. Diesen Effekt hat der Senat bei seiner Finanzplanung für die Einführung des Faches Ethik übrigens auch mit eingeplant (siehe Tagesspiegel, 16.03.2005).

Faktisch herrscht an Berliner Schulen ein staatlich verordneter Einheitszwang zu Ethik, eine wirkliche Wahlfreiheit zwischen Ethik und Religion besteht nicht. Das soll sich durch die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion ändern. In der Fächergruppe könnte jeder Schüler, jede Schülerin zusammen mit den Eltern selbst bestimmen, ob sie – je nach weltanschaulicher Grundüberzeugung - lieber Ethik besucht, oder am jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsunterricht teilnehmen wollen: Eine freie Wahl zwischen gleichwertigen Alternativen. Das wünscht sich nach verschiedenen Umfragen eine ganz breite Mehrheit der Berliner. Auch nur das entspricht der Berliner Mentalität: Berlin ist besonders für seine Offenheit und Toleranz bekannt, nicht für engstirnigen Zwang. Jeder soll nach seiner Façon selig werden.

Genau diese freie Wahl möchten wir für Berlin durchsetzen.