Häufige Fragen
1.) Was unterscheidet Ethik- und Religionsunterricht? Und weshalb ist es so wichtig, beide Fächer in einem Wahlpflichtbereich Ethik/Religion an den Berliner Schulen anzubieten?
Im Werteunterricht geht es um die Grundfragen menschlicher Existenz: „Warum lebe ich? Wozu lebe ich? Wie soll ich leben?” Ethik versucht aus weltanschaulich möglichst neutraler Sicht Antworten auf diese Fragen zu finden - etwa im Rückgriff auf die Menschenrechte und das Grundgesetz. Bezugspunkt ist allein der Mensch im Hier und Jetzt. Der Religionsunterricht baut dagegen auf dem Fundament des Glaubens auf und sucht aus dem Bezug zur Transzendenz Antworten auf diese Grundfragen der Menschheit zu finden.
Es ist wichtig, dass sowohl Ethik als auch Religion gleichberechtigt im Rahmen eines Wahlpflichtbereichs angeboten werden. Die wesentlichen Gründe haben wir für Sie auf der Seite „7 Argumente für den Wahlpflichtbereich Ethik/Religion” zusammengefasst.
2.) Warum soll Werteunterricht überhaupt in staatlicher Verantwortung erteilt werden, wenn doch der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat gilt?
Anders als Berlin, Brandenburg und Bremen haben alle anderen Bundesländer erkannt, dass auch die religiöse und ethische Bildung zu den Grundlagen einer soliden Allgemeinbildung gehören. Wenn man Bildung nicht nur als Wissensvermittlung, sondern zugleich als Persönlichkeitsbildung begreift, muss der Staat jedem Schüler die Möglichkeit geben, auch seine eigenen Traditionen und Grundlagen zu begreifen. Hierzu gehören selbstverständlich auch weltanschauliche und religiöse Grundvorstellungen.
Daher ist es, wie es übrigens auch in Art. 7 Abs.3 Satz 1 des Grundgesetzes festgelegt ist, selbstverständlich staatliche Aufgabe, auch die religiöse und weltanschauliche Bildung von Schülern im Rahmen eines ordentlichen Lehrfaches Religion zu fördern - bei aller Neutralität. Schließlich umfasst die Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit, nichts mit Religion zu tun haben zu müssen, sondern auch die Freiheit, sich für Religion und Religionsunterricht entscheiden zu können.
Ein staatlich kontrolliertes Fach Ethik bzw. Religion hat zugleich den Vorteil, dass die Rechts- und vor allen Dingen die Verfassungskonformität der entsprechenden Unterrichtsinhalte kontrolliert werden können. Es wäre unerträglich, wenn an staatlichen Schulen Weltanschauungsunterricht gelehrt wird, der im Widerspruch zur Verfassung stünde.
Während die Verfassungskonformität bei den beiden großen christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde keine Probleme aufwerfen dürfte, kann dies bei anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durchaus zu Problemen führen, da nur im Rahmen der staatlichen Organsiation des Religionsunterrichts abgesichert werden kann, dass im Unterricht nichts vermittelt wird, was den in unserer Verfassung niedergelegten Grundwerten widerspricht.
3.) Was lernt man im Religionsunterricht?
- Der Religionsunterricht beschäftigt sich mit den Grundfragen menschlicher Existenz (”Wozu leben wir? Wo kommen wir her? Wie sollen wir leben? Was kommt nach dem Tod?”). Er weckt und reflektiert die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach dem Sinn des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen. Er ermöglicht Antworten aus der Offenbarung und aus dem Glauben der entsprechenden Religionsgemeinschaft. Er versucht damit aus spezifisch religiöser Sicht auch Antworten auf viele Fragen zu geben, die Gegenstand des Ethik-Unterrichts sind.
- Er macht vertraut mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zugrunde liegt und hilft, den Glauben denkend zu verantworten.
- Er motiviert zu religiösem Leben und zu verantwortlichem Handeln in der Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft und der Gesellschaft.
- Der Religionsunterricht befähigt zu persönlicher Entscheidung in der Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert so das Verständnis und die Toleranz gegenüber den Andersdenkenden.
- Im Religionsunterricht werden nicht nur die Grundlagen der eigenen Konfession oder Religion vermittelt, sondern ebenso auch andere Sichtweisen, also andere Religionen, Weltanschauungen oder philosophische Grundrichtungen besprochen.
4.) Beschäftigt sich der Religionsunterricht auch mit anderen Religionen und Kulturen?
Das Verstehen anderer Weltanschauungen und der Dialog mit ihnen ist ein zentrales Anliegen des Religionsunterrichtes. Den Schülern soll das Wissen um andere Religionen vermittelt werden, damit sie einerseits Verständnis und Respekt vor der Überzeugung Anderer entwickeln können, andererseits aber auch die Unterschiede der jeweiligen Sichtweisen begreifen lernen. Ganz konkret schlagen die Evangelische und die Katholische Kirche hierzu vor, den Werteunterricht in Berlin im Sinne einer Fächergruppe zu gestalten. Dabei geht es im Kern darum, ein Viertel der Unterrichtszeit für Themen und Arbeitsphasen in Kooperation mit den anderen weltanschaulichen Grundüberzeugungen zu verwenden. Weitere Informationen zu diesem von uns sehr begrüßten Vorschlag finden Sie hier.
5.) Was unterscheidet Religionsunterricht in der Schule von Katechese in der Gemeinde?
Ziel der Katechese ist es, Kinder und Jugendliche im Sinne der entsprechenden Religionsgemeinschaft zum Glauben zu führen. Dabei sollen bewusst Glaubenspraktiken eingeübt und auch spirituelle Erfahrungen vermittelt werden. Dies spielt insbesondere bei der Vorbereitung von Erstkommunion und Firmung, Konfirmation oder Bar Mitzwah eine große Rolle.
Der Religionsunterricht zielt dagegen nicht auf Glaubenserziehung oder die Hinführung zur Religionszugehörigkeit. Bei ihm steht das Kennenlernen der Glaubenslehren und die Begegnung mit authentischen Vertreterinnen bzw. Vertretern der entsprechenden Religionsgemeinschaft, aber auch die Auseinandersetzung mit den anderen weltanschaulichen Grundüberzeugungen im Mittelpunkt.
Katechese setzt Glaubensbereitschaft voraus, Religionsunterricht nicht!
6.) Soll es auch islamischen Unterricht geben?
Selbstverständlich muss auch islamischer Unterricht erteilt werden. Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche ihre eigenen Wurzeln erkennen und verstehen, woher sie kommen und von welchen Grundüberzeugungen ihre Familie geprägt ist. Allerdings muss sich islamischer Religionsunterricht in staatlicher Verantwortung selbstverständlich an die Werte unserer Verfassung und die geltenden Gesetze halten. Intoleranten Ausprägungen des Islam – genauso intoleranten Ausprägungen anderer Religionen – darf daher im Rahmen des staatlichen Religionsunterrichts kein Platz eingeräumt werden.
7.) Ist es nicht wichtig, dass bei der Wertevermittlung Schüler verschiedener Überzeugungen und Kulturen wie in Ethik zusammen unterrichtet werden und sich gegenseitig bereichern?
Der Senat hat in der politischen Diskussion argumentiert, dass Kinder unterschiedlicher konfessioneller und religiöser Herkunft sich im Einheitsfach Ethik gegenseitig befruchten sollten. Dies ist eine Illusion. Von 12jährigen Kindern, die noch nicht einmal religionsmündig, geschweige denn wahlberechtigt oder gar volljährig sind, wird man kaum erwarten können, dass sie in ihrer religiösen Prägung soweit gefestigt sind, dass sie andere mitreißen können.
Um eine im weltanschaulichen Einzelfall fundierte Bildung erreichen zu können, müssen Kinder und Jugendliche zunächst die Möglichkeit haben, sich in ihrer eigenen Welt zurecht zu finden und ihre eigenen traditionellen und religiösen Grundlagen zu begreifen. Von Kindern, die noch nicht einmal religionsmündig sind, geschweige denn wahlberechtigt oder gar volljährig, zu erwarten, dass sie in den Grundlagen ihres eigenen weltanschaulichen beziehungsweise religiösen Denkens schon so gefestigt sind, dass sie andere dabei mitnehmen können, ist schlicht eine Illusion.


